Integrated Management Plan (SIMP)
Der SIMP Integrierende Managementplan für das EINE Weltnaturerbe Wattenmeer (kurz: Integrierender Managementplan) fungiert als Schirm für bestehende Pläne und Strategien und stellt Informationen darüber bereit, wie diese trilateral im Naturschutzmanagement umgesetzt werden. Sein Hauptziel ist es, die kontinuierliche Verbesserung des koordinierten Managements zur Erhaltung des grenzüberschreitenden Weltnaturerbes Wattenmeer zu unterstützen. Der Schwerpunkt liegt somit auf dem Schutz und Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV).
Was war der Entwicklungsprozess
Bei der Annahme der Erweiterung des Weltnaturerbes Wattenmeer im Jahr 2014 beauftragte das Welterbekomitee die Trilateral Wattenmeerzusammenarbeit (Trilateral Wadden Sea Cooperation; TWSC) mit der Entwicklung eines einheitlichen, integrierenden Managementplans. Die TWSC verpflichtete sich auf politischer Ebene zu dieser Aufgabe und setzte 2018 in der Leeuwarden-Erklärung den Rahmen für die Entwicklung Des Integrierenden Managementplans für das EINE Weltnaturerbe Wattenmeer (kurz: Integrierender Managementplan).
Am Entwicklungsprozess des Integrierenden Managementplans waren Gebietsmanager*innen, politische Entscheidungstragende und Expert*innen innerhalb und außerhalb der TWSC-Arbeitsgruppen beteiligt. Eine Konsultationsphase mit den Beiräten, dem politischen Rat, dem Wadden Sea Team der Umweltverbände und dem trilateralen Wadden Sea Forum (2002-2024) verfeinerte den Plan. Der Integrierende Managementplan wurde mit der Unterzeichnung der Wilhelmshavener Erklärung am 15. Mai 2023 angenommen.
Was ist der Status?
Der Integrierende Managementplan ist eine politische Vereinbarung der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit, d.h. er ist ein rechtlich nicht bindendes Dokument von gemeinsamem politischem Interesse. Bestehende politische Dokumente und rechtsverbindliche Instrumente auf trilateraler, regionaler, nationaler oder lokaler Ebene werden durch diesen Plan nicht verändert oder beeinträchtigt.
In welchem Verhältnis steht der Plan zum Wattenmeerplan?
Der Integrierende Managementplan ändert keine bestehenden nationalen oder trilateralen Pläne oder Richtlinien und ist eine Ergänzung des Wattenmeerplans. Der Integrierende Managementplan fungiert als Dach für bestehende Pläne und Richtlinien und liefert Informationen darüber, wie diese trilateral für die wichtigsten Fragen des Naturschutzmanagements umgesetzt werden.
Was sind die Kernthemen?
Für die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes des Weltnaturerbes Wattenmeer ist es notwendig, Aspekten, welche die Besiedlung und menschliche Nutzung der Region betreffen, kontinuierlich Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Kernthemen beziehen sich auf menschliche Tätigkeiten, die von Ökosystemleistungen abhängig sind und innerhalb oder in der Umgebung des Welterbegebietes durchgeführt werden: Fischerei, Tourismus, Schifffahrt und Häfen, erneuerbare Energien und Öl- und Gasförderung sowie Küstenschutz. Gewisse mit diesen Themen verbundene Aktivitäten können den OUV des Weltnaturerbes Wattenmeer gefährden. Gleichzeitig kann die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit bei diesen Kernthemen auch den Schutz des Gebietes unterstützen. Wenn diese Fragen auf trilateraler Ebene angegangen werden, können die vorhandenen Potenziale genutzt werden.
Die Bezeichnung „Kernthemen“ soll nicht bedeuten, dass andere Themen, z. B. in Bezug auf Naturschutz, weniger bedeutend sind. Die Themen wurden in einem vom Wattenmeerausschuss genehmigten Prozess herausgearbeitet. In die Identifizierung sind die Empfehlungen der Wattenmeer-Gebietsmanager*innen, die Prioritätensetzung der trilateralen Arbeitsgruppe Weltnaturerbe sowie die in der Erklärung von Leeuwarden (Anhang 1) festgehaltenen Auswahlkriterien eingeflossen.
Fischerei
Fischerei und Aquakultur haben im Wattenmeer und in der Nordsee eine lange Tradition. Sie tragen zur Wirtschaft der Küstenregionen bei und stehen in direkter Wechselwirkung mit dem Weltnaturerbe Wattenmeer und seinem außergewöhnlichen universellen Wert. Das trilateral vereinbarte Ziel besteht darin, Fortschritte in Bezug auf nachhaltige Fischereitechniken zu machen, das heißt solche, die keine negativen Auswirkungen auf den OUV des Weltnaturerbes Wattenmeer haben. Prinzipien wie Verträglichkeitsprüfungen, beste Umweltpraxis, Ausschlussgebiete, Monitoring und Kontrolle, Bestandsbewertung, beste verfügbare Kenntnisse und Lernen durch Handeln können wirksame Instrumente sein. Ziel ist es, die Wissensbasis und innovative Techniken zu verbessern, wobei der bestehende Naturschutzstandard verbessert oder zumindest beibehalten werden sollte.
Überblick über die Fischereivorschriften zum Schutz der Umwelt auf internationaler, EU-, nationaler und bundesstaatlicher Ebene. © CWSS.
Tourismus
Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Wattenmeerregion und zieht jedes Jahr Millionen von Besucher*innen an, die die einzigartigen Gezeitenlandschaften, die Tierwelt und das kulturelle Erbe erleben wollen. Während der Tourismus die lokalen Gemeinden und die Erhaltung des Weltnaturerbes Wattenmeer unterstützt, bringen die steigenden Besucherzahlen auch Herausforderungen für die Erhaltung des außergewöhnlichen universellen Wertes mit sich. Das trilateral vereinbarte Ziel besteht darin, die Unterstützung des Naturschutzes durch Gäste, lokale Unternehmen, Standortmarketingorganisationen und andere Interessengruppen zu verbessern, indem die Umsetzung der Strategie für einen nachhaltigen Tourismus und des zugehörigen Aktionsplans weiter vorangetrieben werden. Zu den Hauptschwerpunkten gehören der Tourismusbetrieb, das Alleinstellungsmerkmal „EIN“ Weltnaturerbe Wattenmeer, Transport, Unterkünfte und Gastronomie, Umweltbildung und Interpretation, sowie der Aufbau von Fähigkeiten, und dies alles in einem kooperativen Ansatz.
Schifffahrt und Häfen
Die Nordsee beherbergt einige der am stärksten befahrenen Schifffahrtsrouten der Welt, und an der Wattenmeerküste liegen wichtige Häfen. Da der Verkehr zunimmt, ist zu erwarten, dass die Wechselwirkungen zwischen der Schifffahrt und dem Weltnaturerbe Wattenmeer zunehmen werden. Das trilateral vereinbarte Ziel ist es, die Sicherheit der Schifffahrt weiter zu verbessern und auf dem vergleichsweise hohen Standard von Unfallprävention und Notfallschutz/ Havarievorsorge aufzubauen. Weitere Schwerpunktbereiche: Förderung eines naturverträglichen und klimaneutralen Betriebs einschließlich der Unterhaltung von Häfen mit reduzierten Umweltbeeinträchtigungen sowie stärkerer Sensibilisierung, Bildung und kooperativer Zusammenarbeit auf trilateraler Ebene.
Energie
Auf den Nordsee-Gipfeln in Esbjerg (2022) und Ostende (2023) verpflichteten sich die Länder zum Ausbau erneuerbarer Energien bei gleichzeitigem Schutz der Meeresökosysteme. Zu den Risiken für das Weltnaturerbe Wattenmeer gehören jedoch Lebensraumverlust, die Störung natürlicher Prozesse und Migrationsrouten, Kollisionsrisiken, Absenkungen durch den Abbau von Ressourcen und unbekannte Auswirkungen neuer Energietechnologien. Das trilateral vereinbarte Ziel ist die Anwendung gemeinsamer bester Umweltpraxis zum Schutz des Wattenmeeres, die Unterstützung einer naturverträglichen Energiewende und gleiche Rahmenbedingungen unter Anwendung höchster Umweltstandards für alle drei Staaten in einem kollaborativen Ansatz mit dem Energiesektor.
Anwendungsbereiche der verschiedenen Energievorschriften. © CWSS.
Küstenschutz
Der Küstenschutz ist im Wattenmeer, das durch den Anstieg des Meeresspiegels und Sturmfluten stark gefährdet ist, von entscheidender Bedeutung. Deiche, Tidebecken und andere Verteidigungsanlagen schützen Küstengemeinschaften und Lebensräume. Gleichzeitig verändern diese Strukturen natürliche Prozesse, verringern die Artenvielfalt und stören die Sediment- und Salzdynamik. Mit dem Anstieg des Meeresspiegels kann eine weitere Verstärkung des Hochwasserschutzes zum Verlust von Lebensräumen und Arten führen, während die Umwandlung von Sielen in Schöpfwerke die lebenswichtige Verbindung zwischen dem Wattenmeer und dem Festland beeinträchtigt. Das trilateral vereinbarte Ziel ist die Anwendung naturbasierter Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, basierend auf der trilateralen Klimawandel-Anpassungsstrategie.


