Für das Wattenmeer bedeutet die Aufnahme in die Welterbeliste die Anerkennung der außerordentlichen globalen Bedeutung seiner biologischen Vielfalt und der dort stattfindenden natürlichen Prozesse sowie der Notwendigkeit, langfristig den Schutz und das Management des Gebiets zu gewährleisten. Im Rahmen der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit (Trilateral Wadden Sea Cooperation - TWSC) haben Dänemark, Deutschland und die Niederlande Schutz, Management und Politikvorhaben hinsichtlich einer gemeinsamen Basis abgestimmt und vorangebracht, so dass auch zukünftig die Unversehrtheit des Wattenmeer-Weltnaturerbes gewährleistet ist. Die diesbezüglichen Ziele der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit sind im Wattenmeerplan festgelegt, der als zentrale gemeinsame Grundlage für Politik und Verwaltung dient.
Der Schutz des Wattenmeers
Der Schutz des Wattenmeers