Seehunde

Im Wattenmeer sind zwei Robbenarten heimisch - der gemeine Seehund (Phoca vitulina) und die Kegelrobbe (Halichoerus grypus). Archäologische Funde deuten darauf hin, dass die Kegelrobbe bis zum Mittelalter die dominante Seehundart war, danach aber vollständig verschwand. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass Kegelrobben während der Wurfzeit auf den höhergelegenen Stränden sehr leicht zu jagen waren. Auch die Population des gemeinen Seehunds verzeichnete schwere Einbußen, hat sich aber seit der Einrichtung der Schutzgebiete in den 1970er-Jahren wieder erholt. Die Kegelrobbe kehrte Mitte der 1990er-Jahre langsam wieder zurück mit seither wachsender Populationszahl.

Die trilaterale Expertengruppe Seehund (Expert Group Seals) führt jährlich koordinierte Erhebungen aus der Luft durch, wobei die gesamte Weltnaturerbestätte Wattenmeer und die Insel Helgoland abgedeckt werden. Seit Durchführung der ersten Zählungen 1975 ist die Zahl des gemeinen Seehunds von unter 5000 auf geschätzte 40.800 im Jahr 2019 gestiegen. Angesichts der steigenden Zahl an Kegelrobben wurden trilaterale Erhebungen ab 2005 auch für diese Art durchgeführt. Seither ist die gezählte Population von weniger als 2.000 auf 6.500 gezählte Tiere angewachsen. Die Berichte werden jährlich veröffentlicht und können im Abschnitt „Archiv (Ressources)“ und im unteren Bereich dieser Seite heruntergeladen werden.


 

Seehundabkommen (WSSA)

1991 trat das von Dänemark, Deutschland und den Niederlanden ausgehandelte Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer (WSSA) in Kraft. Das Abkommen wurde unter der Ägide des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten der Vereinten Nationen (Bonner Übereinkommen - CMS) abgeschlossen. Das Seehundabkommen war das erste Tochterabkommen unter der CMS. Das Gemeinsame Wattenmeersekretariat ist ebenfalls als Sekretariat des WSSA tätig. Ziel dieses trilateralen Umweltabkommens ist die enge Zusammenarbeit bei der Erreichung und Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Population des gemeinen Seehunds im Wattenmeer. Das WSSA enthält u. a. Regelungen zu Forschung, Monitoring, Entnahme, Habitatschutz und Bewusstseinsbildung.


 

Seehund-Managementplan

Eine der Anforderungen unter dem Seehundabkommen ist die Ausarbeitung und Umsetzung eines Schutz- und Managementplans für die Population des gemeinen Seehunds. Der Seehund-Managementplan (SMP) enthält eine umfassende Liste von Maßnahmen, die in den Unterzeichnerstaaten bereits jetzt oder künftig durchgeführt werden. Der Plan wird kontinuierlich überarbeitet und auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschungsergebnisse angepasst. Da die Kegelrobbenpopulation signifikant zugenommen hat und die Anforderungen an den Habitatschutz denen für den gemeinen Seehund ähneln, ist die Art inzwischen in den Seehund-Managementplan (nicht jedoch in das Seehundabkommen) integriert worden.

Ziele des Seehundabkommens sind

  • durch gemeinsame, koordinierte Maßnahmen der zuständigen Behörden einen umfassenden Schutz und ein umfassendes Management der Populationen sowohl des gemeinen Seehunds als auch der Kegelrobbe im Wattenmeer zu erzielen und aufrechtzuerhalten und
  • in der Öffentlichkeit ein Verständnis und Bewusstsein für die Belange der Seehundpopulationen im Wattenmeer zu erzielen und aufrecht zu erhalten, damit sie als Einheit und integraler Bestandteil des Ökosystems gesehen werden.

Als Teil des Seehundmanagementplans wurden im gesamten Wattenmeerschutzgebiet spezielle Seehundschutzgebiete eingerichtet, die während der Wurf- und Aufzuchtzeit von Mai bis September für jegliche Aktivitäten gesperrt sind.


 

Monitoring-Ergebnisse

Seehundzählungen

1999 2000 2001 2002 2003
2005 2006 2007 2008 2009
2010 2011 2012 2013 2014
2015 2016 2017 2018 2019
2020 2021 2022 2023  

 

Kegelrobbenzählungen

2006 2009 2010 2011 2012
2013 2014 2015 2016 2017
2018 2019 2020 2021 2022
2023